Wartung & Teilverschleiß für Neuwagen

Noch mehr Service für Ihren neuen Audi.

Mit Wartung Plus1 für Hybride und Verbrenner sowie Audi Wartung Plus e-tron1 für Elektrofahrzeuge profitieren Sie bei allen Audi Neuwagen von attraktiven Service-Dienstleistungen im Paket zum monatlichen Festpreis. Ganz gleich, ob Sie Ihren Neuwagen über die Audi Bank finanzieren2, ein Leasingangebot der Audi Leasing2 wählen oder ihn bar2 bezahlen.

Wartung Plus1

Sie planen den Kauf eines Verbrenners oder Hybrid-Fahrzeugs? Dann gönnen Sie Ihrem neuen Audi eine Extraportion Service zum monatlichen Festpreis. Mit Wartung Plus1 sind neben Inspektionen und Wartungen auch viele Verschleißreparaturen bereits inklusive. Dazu zählen zum Beispiel die Bremsen, aber auch Bauteile, die bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gewechselt werden müssen: Zahnriemen, Keilriemen, Zünd- und Glühkerzen oder die Kupplung (bei natürlichem Verschleiß). Wartung Plus1 können Sie bei Kauf, Finanzierung oder Leasing eines neuen Audi mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten abschließen.

Wartung Plus e-tron1

Durch eine gleichbleibende, geringe monatliche Rate behalten Sie die Kostenkontrolle während der Vertragslaufzeit, genießen entspanntes Fahren, erhalten die Mobilität Ihres rein elektrischen Audi e-tron Modells und profitieren von umfassendem Service bei Ihrem Audi Partner. Sie erhalten Audi Wartung Plus e-tron für bis zu 36 Monate Laufzeit und bis zu 150.000 km Gesamtfahrleistung oder bis zu 48 Monaten und bis zu 120.000km Gesamtfahrleistung.. 

• Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben

• Wesentliche Verschleißreparaturen

Inspektion und Verschleiß als Bestandteil von Wartung Plus e-tron1

Durch Wartung Plus e-tron1 ist der Werkstattservice fester Bestandteil während Ihrer Vertragslaufzeit. Darin enthalten sind alle Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgaben und wesentliche Verschleißreparaturen. Die im Dienstleistungspaket Inspektion und Verschleiß3 enthaltene Ersatzmobilität4 sorgt dafür, dass Sie mobil bleiben.

Wartung und Verschleiß
  • Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben
  • Wesentliche Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich werden
  • Ersatzmobilitätsanspruch4 im Rahmen der Dienstleistung
Leistungsumfang
  • Umfangreiche Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben
  • Bremsflüssigkeitswechsel
  • Wechsel Pollenfilter
  • Ersatz Wischerblätter
  • Ersatz Glühlampen
  • Bremsbeläge, vorn und hinten
  • Bremsscheiben, vorn und hinten
  • Prüfung Ladesystem und Hochvoltkomponenten
  • Keramikbremsscheiben vom Leistungsumfang nicht erfasst

Auf einen Blick


Wartung Plus1

• Für alle Neuwagen mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb inkl. der Audi S-/RS-Modelle und des Audi R8

• Bei Laufzeiten von bis zu 36 Monaten max. 50.000 km pro Jahr

• Bei Laufzeiten von bis zu 48 Monaten max. 30.000 km pro Jahr

• Umfangreiche Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben

• Wesentliche Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich werden

• Ersatzmobilitätsanspruch4

Wartung Plus e-tron1

• Für alle rein elektrischen e-tron Neufahrzeuge

• Bei Laufzeiten von bis zu 36 Monaten max. 50.000 km pro Jahr

• Bei Laufzeiten von bis zu 48 Monaten max. 30.000 km pro Jahr

• Umfangreiche Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben

• Wesentliche Verschleißreparaturen, die bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs erforderlich werden

• Ersatzmobilitätsanspruch4

Audi Wartung Plus und Audi Wartung Plus e-tron sind ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.

Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig. Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Bei Finanzierung und Barkauf ist der Abschluss eines Service-Managementvertrags mit der Audi Leasing erforderlich.

Leistungen der Audi Leasing gebunden an die Vertragslaufzeit. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.

Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

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