Sie haben Spaß an Ihrem Audi und hegen den Wunsch, ihn individueller zu gestalten?
Dann haben wir die adäquaten Vorschläge hierzu! Wir verfügen über ein hohes Spezialwissen, sowohl im Bereich der optischen Fahrzeugveredeleung, als auch im Chip-/ Motortuning. Nutzen auch Sie unsere sehr guten Erfahrungen mit den Produkten der Firma ABT und den besonderen Garantie- und Mobilitätsleistungen.
Wählen Sie jetzt Ihr individuelles Tuning-Level:
ABT spielt nicht nur beim Motortuning in der ersten Liga, sondern liegt auch bei den Garantieleistungen ganz vorn. Die neue 5-Jahres-Garantie ist auf dem Markt einzigartig und bereits im Preis der Leistungssteigerung* enthalten – das bedeutet eine neue Qualität in puncto Kundenabsicherung.
*Die ABT Sportsline GmbH bietet bei einer Auftragserteilung ab 01.01.2024 für alle Leistungssteigerungen an Personenkraftwagen der Marken Audi, Volkswagen, Seat, Cupra und Skoda zu den nachfolgenden Bedingungen bis maximal 5 Jahren nach Erstzulassung oder bis zu 120.000 Gesamtkilometerleistung, je nachdem, was zuerst eintritt, eine Garantie an. Bei Nutzfahrzeugen dieser Marken (insb. VW Bussen) beschränken sich die Garantiebedingungen auf die ersten 24 Monate nach Erstzulassung oder bis zu 100.000 Gesamtkilometerleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Garantiebedingungen bis 24 Monate ab Erstzulassung:
Die ABT Sportsline GmbH übernimmt die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers, eingeschränkt durch die nachfolgenden ABT- Garantiebedingungen bis zu 2 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeuges oder bis zu einer Gesamtkilometerleistung von 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Beim Motortuning mit ABT Power R können abweichende Garantiebedingungen gelten.
Für Garantiebedingungen nach dem 24. Monat bis 60. Monat gilt zusätzlich Folgendes:
Für den Zeitraum nach dem 24. Monat ab Erstzulassung bis maximal 60 Monate nach Erstzulassung des Personenkraftwagens bzw. bis zum Erreichen einer Gesamtkilometerlaufleistung von 120.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, ist die Garantieleistung pro Schadensfall auf eine Gesamtsumme in Höhe von maximal € 15.000 brutto beschränkt, ausgenommen hiervon sind sämtliche Nutzfahrzeuge insb. VW-Busse. Im Übrigen gelten die weiteren nachfolgenden Garantiebedingungen in folgenden Ländern:
Deutschland, Österreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Frankreich, Spanien, Portugal, UK, Kroatien und Rumänien
Der Kunde erhält von der ABT Sportsline GmbH eine Garantiezusage, deren Inhalt sich aus den nachstehenden Garantiebedingungen ergibt. Durch diese Garantie bleiben die gesetzlichen Sachmängelansprüche des Käufers gegen den Garantiegeber unberührt, werden also weder erweitert noch eingeschränkt:
Garantieleistung
In die Garantie eingeschlossen sind die nachstehend aufgeführten Baugruppen und Teile. Ein Garantieanspruch besteht, wenn eines der näher bezeichneten Teile innerhalb der Garantiezeit unmittelbar und nicht in Folge eines Fehlers nicht in die Garantie eingeschlossener Teile seine Funktion verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Garantierte Baugruppen
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz; Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölstandsensor.
Sind die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrollen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist der Garantiegeber im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei;
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Steuergerät des Automatikgetriebes;
Achs-/Verteilergetriebe: Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Allrad- und Heckantrieb;
Kraftübertragungswellen: Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke; von der Antischlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;
Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Anti-Blockier-System (ABS) mit den Teilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe;
Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Turbolader, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Motorsteuergerät, Ladeluftkühler, Kompressor (Motoraufladung);
Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritz- und Zündanlage, Bordcomputer, ausgenommen sind Schäden durch Korrosion und Oxidation;
Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläse Motor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten (ausgenommen jeglicher Zusammenhang mit Navigations- und Multimediaeinrichtungen, Interface, Beleuchtungsanlage, Radarsystem und Stand-/Zusatzheizung), Fensterheber Motor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement – ausgenommen bei Cabrio - und Faltverdeck, (bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen); Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen), Steuergerät der Wegfahrsicherung;
Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer;
Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter und Thermoschalter;
Sicherheitssystem: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring), Sensormatte, Sensoren;
Abgasanlage: Lambda-Sonde, NOX-Sonde;
Nicht eingeschlossen sind:
Alle Teile, die nebenstehend nicht aufgeführt sind, und für die keine Garantie beantragt wurde. Teile, die nicht vom Fahrzeughersteller oder von der ABT Sportsline GmbH zugelassen sind oder die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig geprüft oder getauscht werden, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel. Kosten für Test-, Mess- und Einstellungsarbeiten soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden anfallen. Ausgenommen sind ebenfalls Abschleppkosten und Abschleppgebühren, Leihwagen sowie die Kosten für Luftfracht, Korrosions- und Durchrostungsschäden, Tierbiss, Wasserlecks, bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie.
Inspektion und Wartung
Inspektion, Pflegedienst und Wartung
Für den Erhalt der Garantie ist es erforderlich, dass an Ihrem Fahrzeug die Wartungsarbeiten entsprechend den Vorschriften des Fahrzeugherstellers und der ABT Sportsline GmbH pünktlich durchgeführt werden. Die Wartungsarbeiten sind bei einer vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH anerkannten Vertragswerkstatt durchzuführen. Die Originalrechnungen sind im Schadensfall vorzulegen.
Die vorgeschriebene Inspektion und Wartung ist exakt bei dem vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH vorgegebenen Kilometerstand durchzuführen und darf um nicht mehr als 1.000 km bzw. nicht mehr als 4 Wochen überzogen werden.
Garantieausschlüsse:
Eine Garantieleistung erfolgt nicht, wenn
• die vom Fahrzeughersteller oder der ABT Sportsline GmbH vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Wartungsarbeiten nicht exakt, entweder von der ABT Sportsline GmbH oder in einer vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH anerkannten Vertragswerkstatt, durchgeführt wurden, oder sonstige Reparaturen durch eine andere Werkstatt fehlerhaft waren. Die Originalrechnungen sind im Schadensfall vorzulegen.
• die Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung und die Vorgaben der ABT Sportsline GmbH zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet wurden oder das Fahrzeug höheren als den vom Fahrzeughersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde.
• der Schaden auf Gewalteinwirkung (Steinschläge), unsachgemäße, mut- oder böswillige Behandlung, mangelhafte Sorgfalt zurückzuführen ist, oder das Fahrzeug für Veranstaltungen mit Renncharakter benutzt wurde.
• Schäden an Motoren und Aggregaten am Kfz vorliegen, deren Antrieb mit Gas, Biodiesel, Hybrid oder Wasserstoff erfolgt. Es sei denn, der besondere Antrieb des Kfz wurde ausdrücklich bei der Anmeldung der Garantie vermerkt.
• der Schaden auf Raub, Unterschlagung, Diebstahl, Unfall, Elementargefahren (Hagel, Sturm usw.) oder auf Fahren mit zu wenig Öl, falschem Öl oder falschem Kraftstoff zurückzuführen ist bzw. infolge von Überhitzung oder Brand entstanden ist.
• das Fahrzeug auch nur zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder das Fahrzeug an einen wechselnden Personenkreis vermietet wird.
• sich der Schaden auf garantiebedingte Teile bezieht, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert oder die sich durch Herstellerkulanz reparieren lassen.
• sich der Folgeschaden auf Teile zurückführen lässt, die nicht in der Garantie enthalten sind oder ein Schaden an einem nicht von der Garantie gedeckten Bauteil besteht, der durch einen Schaden an einem von der Garantie abgedeckten Bauteil verursacht wurde.
• Einstellarbeiten und Resets/Codierungen ohne schadenverursachendes Teil nötig sind.
• ohne vorherige Schadensmeldung bei der ABT Sportsline GmbH repariert wird.
• ein Schaden nicht innerhalb von 3 Tagen nach Schadenseintritt gemeldet wird.
• am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich gemeldet wurde.
• eine technische Veränderung des Kraftfahrzeuges durch Dritte vorgenommen wurde, z.B. durch Tuning, Fahrwerksumbau oder Fremdzubehör, die vom Fahrzeughersteller und der ABT Sportsline GmbH nicht zugelassen sind.
Abwicklung der Garantiereparatur
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, einen Reparaturauftrag im Namen der ABT Sportsline GmbH zu erteilen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Anspruch auf Zahlung. In allen Fällen steht der ABT Sportsline GmbH das Recht zu, den Schadensfall bzw. dessen Ursachen untersuchen zu lassen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Garantiefähigkeit oder Höhe des Schadens steht der ABT Sportsline GmbH das Recht zu, vor Durchführung der Reparatur einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen. Wird durch den Sachverständigen Ihre Forderung bestätigt, trägt die ABT Sportsline GmbH die Kosten des Sachverständigen. Fällt die Begutachtung zu Gunsten der ABT Sportsline GmbH aus, trägt der Kunde die Kosten.
Für Reparaturen, die ohne vorherige Schadensmeldung bzw. ohne schriftliche Zustimmung der ABT Sportsline GmbH zum Reparaturauftrag ausgeführt oder entgegen dem eingereichten Kostenvoranschlag durchgeführt werden, besteht kein Garantieanspruch. Wird nicht direkt bei der ABT Sportsline GmbH repariert, ist nach erfolgtem Reparaturauftrag innerhalb von 4 Wochen eine von der Werkstatt spezifizierte Reparaturrechnung samt Materialschein, ausgestellt auf den Namen des Kunden, einzureichen.
Kostenerstattung bei Garantieeintritt
Kosten werden nur nach einer durchgeführten Reparatur erstattet. Abrechnungsgrundlage ist der garantiefähige Rechnungsbetrag, maximal der Zeitwert des Fahrzeuges bei Schadenseintritt. Grundsätzlich ist der maximale Erstattungsbetrag auf 15.000 EUR (brutto) pro Schadensfall begrenzt.
a) Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitwerten des Fahrzeugherstellers zu 100 % erstattet.
b) Der Gesamtanspruch während der Laufzeit der Garantie aus mehreren Garantiefällen ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes begrenzt.
Verjährung
Alle Ansprüche aus einem zu entschädigenden Garantiefall verjähren in 12 Monaten nach Eingang der Schadensmeldung.
Mehr Drehmoment. Mehr Durchzugskraft. Mehr Adrenalin. Genau dafür stimmen die Renningenieure die ABT Leistungssteigerungen bis ins letzte Detail auf jedes Fahrzeug ab. Das schont den Motor, senkt bei entsprechender Fahrweise sogar den Kraftstoffverbrauch und freut den TÜV. Mit den Teilegutachten erlischt nämlich nur die Fahrspaßbremse, aber nie die Betriebserlaubnis. Auch in Sachen Garantie sichern wir Ihnen die Pole Position: mit zwei Jahren im Umfang der Werksgarantie bis 100.000 km.
Audi RS 6 Avant performance: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 12,7-12,2 l/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 289-276 g/km; CO₂-Klasse: G
Audi RS Q8: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 13,4-12,7 l/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 305-289 g/km; CO₂-Klasse: G
Audi A1 Sportback: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,5–5,3 l/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 149–120 g/km; CO₂-Klasse: E–D
Ob Benziner oder Diesel- heutzutage sind fast alle Fahrzeuge mit Motormanagement-System ausgestattet. Digitale Elektronik steuert über ein Chip alle Funktionen des Motors. Hier hat ABT bereits in den 1980ern angesetzt und das herkömmliche Chiptuning perfektioniert: Leistungsrelevante Software-Paramater werden im Sinne einer sportlichen Charakteristik und idealen Gesamtabstimmung gezielt angepasst. Für die optimale Nutzung des Motor-Potenzials.
"Nur" Chiptuning ist Ihnen zu wenig? Dann zünden wir für Sie mit Vergnügen die nächste Leistungsstufe! Denn hier kommt als Ergänzung zum optimierten Motormanagement ein spezieller, auf Basis unserer Rennsporterfahrung entwickelter ABT Turbolader - eine Kombination mit hohem Suchtpotenzial, denn sie macht aus herkömmlichen Motoren energiegeladene Athleten mit faszinierender Durchzugskraft. Wie geschaffen für die Überholspur. Und für Enthusiasten, die enscheidend mehr von ihrem Auto erwarten.
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Unsere Angebote
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
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